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   OLG Hamburg, 21.06.2023 - 4 W 45/23   

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https://dejure.org/2023,44311
OLG Hamburg, 21.06.2023 - 4 W 45/23 (https://dejure.org/2023,44311)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.06.2023 - 4 W 45/23 (https://dejure.org/2023,44311)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juni 2023 - 4 W 45/23 (https://dejure.org/2023,44311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Beweissicherungsverfahren - Streitwertbemessung = Kosten der Mängelbeseitigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 32 Abs. 2 S. 1 Alt.2
    Beschwerde des Prozessbevollmächtigten gegen den Streitwertbeschluss hinsichtlich der Kosten für die Erstellung eines Beweisgutachtens im Rahmen eines Verfahrens wegen der Geltendmachung von Schadensersatz aufgrund durch den Austritt von Dieselkraftstoff an einem Gebäude ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert des Beweisverfahrens = Kosten der Mängelbeseitigung!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11

    Streitwertfestsetzung: Selbstständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung einer auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2023 - 4 W 45/23
    Mit dem Verweis auf das sich anschließende Hauptsacheverfahren, dessen vorweggenommener Teil das Beweisverfahren ist, ist vielmehr im Prinzip Raum für die Berücksichtigung eines anderen oder zusätzlichen Rechtsschutzziels des Antragsstellers in der Hauptsache, ohne dass der unmittelbare Gegenstand der Beweiserhebung, d.h. die erforderlichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen und deren Kosten, den Streitwert nach oben hin begrenzen würden (OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.1997, Az. 21 W 17/96, BeckRS 1997, 30997850; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2011, Az. 12 W 36/11; BeckRS 2011, 20600; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.11.2011, Az. 4 W 246/11, BeckRS 2011, 26640; ausdrücklich ablehnend OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.2010, Az. 10 W 43/10, NJOZ 776, 777).

    Das weitergehende Rechtsschutzziel muss mithin im verfahrenseinleitenden Antrag vom Antragsteller "zum Ausdruck gebracht" worden sein (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.11.2011, Az. 4 W 246-11/36, BeckRS 2011, 26640).

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2023 - 4 W 45/23
    Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach dem vollen Hauptsachewert (BGH, Beschluss vom 16.09.2004, Az. III ZB 33/04, NJW 2004, 3488, 3489, unter III.2).
  • OLG Hamburg, 01.02.2000 - 9 W 2/00

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2023 - 4 W 45/23
    Dabei ist der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert weder bindend noch maßgeblich; das Gericht hat nach Einholung des Gutachtens den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers festzusetzen (BGH, a.a.O., 3489 f., unter III.3; HansOLG, Beschluss vom 01.02.2000, Az. 9 W 2/00, NJW-RR 2000, 827, 828).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2011 - 12 W 36/11

    Selbständiges Beweisverfahren: Streitwertbestimmung bei Verfahrenseinleitung zur

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2023 - 4 W 45/23
    Mit dem Verweis auf das sich anschließende Hauptsacheverfahren, dessen vorweggenommener Teil das Beweisverfahren ist, ist vielmehr im Prinzip Raum für die Berücksichtigung eines anderen oder zusätzlichen Rechtsschutzziels des Antragsstellers in der Hauptsache, ohne dass der unmittelbare Gegenstand der Beweiserhebung, d.h. die erforderlichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen und deren Kosten, den Streitwert nach oben hin begrenzen würden (OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.1997, Az. 21 W 17/96, BeckRS 1997, 30997850; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2011, Az. 12 W 36/11; BeckRS 2011, 20600; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.11.2011, Az. 4 W 246/11, BeckRS 2011, 26640; ausdrücklich ablehnend OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.2010, Az. 10 W 43/10, NJOZ 776, 777).
  • OLG München, 06.11.2001 - 28 W 2556/01

    Selbständiges Beweisverfahren - Streitwert - wirtschaftliches Interesse -

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2023 - 4 W 45/23
    Dementsprechend ist bei entsprechender Zielsetzung des Käufers oder Bestellers einer mangelhaften Sache ggf. nicht auf die Mängelbeseitigung, sondern auf den (höheren) Wert der Rückabwicklung des Geschäfts abzustellen (OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 06.11.2001, Az. 28 W 2556/01, NJOZ 2002, 1652).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2020 - 9 W 55/19

    Bemessung des Streitwerts im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2023 - 4 W 45/23
    Dementsprechend wird in der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung gefordert, dass über die unmittelbar begutachteten Kosten der Mängelbeseitigung hinausgehenden Schadenspositionen "im Antrag genannt" werden müssen (OLG Koblenz, Beschluss vom 15.04.2019, Az. 1 W 68/19, NJOZ 2019, 1670), und zwar jedenfalls "in allgemeiner Form" (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.02.2020, Az. 9 W 55/19, BeckRS 2020, 3273).
  • OLG Stuttgart, 07.10.2010 - 10 W 43/10

    Streitwertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren: Einbeziehung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2023 - 4 W 45/23
    Mit dem Verweis auf das sich anschließende Hauptsacheverfahren, dessen vorweggenommener Teil das Beweisverfahren ist, ist vielmehr im Prinzip Raum für die Berücksichtigung eines anderen oder zusätzlichen Rechtsschutzziels des Antragsstellers in der Hauptsache, ohne dass der unmittelbare Gegenstand der Beweiserhebung, d.h. die erforderlichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen und deren Kosten, den Streitwert nach oben hin begrenzen würden (OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.1997, Az. 21 W 17/96, BeckRS 1997, 30997850; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2011, Az. 12 W 36/11; BeckRS 2011, 20600; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.11.2011, Az. 4 W 246/11, BeckRS 2011, 26640; ausdrücklich ablehnend OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.2010, Az. 10 W 43/10, NJOZ 776, 777).
  • OLG Koblenz, 15.04.2019 - 1 W 68/19

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2023 - 4 W 45/23
    Dementsprechend wird in der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung gefordert, dass über die unmittelbar begutachteten Kosten der Mängelbeseitigung hinausgehenden Schadenspositionen "im Antrag genannt" werden müssen (OLG Koblenz, Beschluss vom 15.04.2019, Az. 1 W 68/19, NJOZ 2019, 1670), und zwar jedenfalls "in allgemeiner Form" (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.02.2020, Az. 9 W 55/19, BeckRS 2020, 3273).
  • OLG Hamm, 12.07.1996 - 21 W 17/96

    Selbständiges Beweisverfahren: Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2023 - 4 W 45/23
    Mit dem Verweis auf das sich anschließende Hauptsacheverfahren, dessen vorweggenommener Teil das Beweisverfahren ist, ist vielmehr im Prinzip Raum für die Berücksichtigung eines anderen oder zusätzlichen Rechtsschutzziels des Antragsstellers in der Hauptsache, ohne dass der unmittelbare Gegenstand der Beweiserhebung, d.h. die erforderlichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen und deren Kosten, den Streitwert nach oben hin begrenzen würden (OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.1997, Az. 21 W 17/96, BeckRS 1997, 30997850; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2011, Az. 12 W 36/11; BeckRS 2011, 20600; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.11.2011, Az. 4 W 246/11, BeckRS 2011, 26640; ausdrücklich ablehnend OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.2010, Az. 10 W 43/10, NJOZ 776, 777).
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